Leben und arbeiten in der Schweiz
Alles was Sie über das Leben und Arbeiten in der Schweiz wissen müssen.
Die Schweiz gehört in vieler Hinsicht zu den attraktivsten Ländern der Welt. Sie bietet neben einer atemberaubenden Landschaft eine interessante und vielschichtige Multikultur. Das Klima bietet von mediterran im südlichen Teil der Schweiz bis zu einem Schnee-Wald-Klima in den höher gelegen Alpen bei einem warmgemässigten Regenklima ohne ausgeprägte Trockenzeit.
Die Schweiz besitzt eines der am besten funktionierenden Wirtschaftssysteme weltweit und bietet viele lukrative Arbeitsmöglichkeiten. Die Arbeitsverhältnisse sind in unserem Land äusserst arbeitnehmerfreundlich reguliert und ermöglichen somit eine ausgezeichnete Work-Life-Balance bei einer hohen Lebensqualität.
Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, in die Schweiz übersiedeln zu wollen, heissen wir Sie herzlich willkommen! Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihrem Abenteuer und unterstützen Sie bei allen notwendigen Aufgaben.
Damit Sie sich schon mal vorfreuen können, erfahren Sie hier alles, was Sie für Ihre Umsiedlung wissen müssen. Wer es detaillierter haben möchte, kann sich durch dieses Dossier arbeiten, das vom Bundesamt für Migration (BFM) zur Verfügung gestellt wird. Auf der Website ch.ch finden Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer in der Schweiz.
Das wichtigste vorweg: Wie finden Sie einen attraktiven Arbeitsplatz? Ganz einfach: Wenden Sie sich an eine unserer Beraterinnen oder an einen unserer Berater. Wir finden den besten Arbeitgeber für Sie und begleiten Sie durch den vollständigen Prozess Ihrer Einwanderung, und all dies kostenlos.
Arbeiten in der Schweiz für Personen aus EU/EFTA-Staaten
Die Personenfreizügigkeit erlaubt Personen aus einem EU/EFTA-Staat in die Schweiz einzureisen, hier zu leben und zu arbeiten. Für die EU-8-Staaten und für die EU-17-Staaten (Ventilklausel) sowie für Bulgarien und Rumänien gelten besondere Regeln. Alle offiziellen und relevanten Informationen darüber finden Sie hier.
Arbeiten in der Schweiz für Personen aus Drittstaaten
Personen aus Drittstaaten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat auf Ihrer offiziellen Website viele weitere und nützliche Informationen zusammengetragen, die Einreisewillige über das Leben und Arbeiten in der Schweiz aufklären. Die Seite enthält aber auch wertvolle Tipps über das Schweizer Sozialversicherungswesen, die berufliche Selbständigkeit, die Arbeitslosigkeit eines ausländischen Arbeitnehmenden oder die AHV-Rente, die Rückkehrern je nach Aufenthaltsland nach ihrer Heimreise ausbezahlt wird. Hier geht es zur offiziellen Website des EDA.
Auf der Website vom Staatssekretariat für Migration (SEM) findet man ausserdem weiterführende Informationen zu den Themen Einwanderung und Arbeit in der Schweiz sowie auch allfällige Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Krise.
Verdienstmöglichkeiten und Karriere
Neben der hervorragenden Lebensqualität, die man in der Schweiz geniessen kann, ist es natürlich für viele entscheidend, dass sie ihre wirtschaftliche Situation verbessern. Es gibt in der Schweiz tatsächlich Karriere- und Verdienstmöglichkeiten, die zu den attraktivsten weltweit gehören. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat einen nationalen Lohnrechner entwickelt, der die Möglichkeit bietet, für ein spezifisches individuelles Profil einen monatlichen Bruttolohn und die Streuung der Löhne zu berechnen. Dadurch verschafft man sich einen Anhaltspunkt über die persönlichen Möglichkeiten.
In vielen Berufen und Branchen gibt es individuelle oder allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge, in denen die wichtigsten Parameter eines Arbeitsverhältnisses geregelt sind, wie etwa die Mindestlöhne. In anderen Berufen und Branchen wird der Arbeitsmarkt von Angebot und Nachfrage gesteuert. So auch im Gesundheitswesen. Natürlich gelten auch hier die arbeitsvertraglichen Verbindlichkeiten, wie sie im Arbeitsrecht allgemeingültig geregelt sind und ein paar wenige grössere Institutionen verfügen über Gesamtarbeitsverträge. Allerdings gibt es einige Punkte, die individuell festgelegt sind oder verhandelt werden, wie etwa die Verdienstmöglichkeiten.
Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen, das System zu verstehen und zeigen Ihnen wie Sie das Optimum herausholen können.
Berufe des Gesundheitswesens
Die Schweiz verfügt über ein erstklassiges Bildungssystem mit unzähligen Berufen und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Es ist nicht einfach, sich im Dschungel der Berufswelt und der hier geltenden Berufsbezeichnungen zurechtzufinden. Zum einen werden die Berufe häufig anders benannt als in Ihrem Heimatland und darüber hinaus gibt es laufend Änderungen und Anpassungen. Auf dem offiziellen schweizerischen Informationsportal der Berufs‑, Studien- und Laufbahnberatung findet man alle aktuellen Informationen rund um Berufe, Aus- und Weiterbildung.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt hier eine Übersicht über die Gesundheitsberufe mit Links und Adressen für weiterführende Informationen zur Verfügung.
Voraussetzungen und Anerkennung ausländischer Medizinaldiplome und Weiterbildungstitel
Da sich die Ausbildungen in der Schweiz in Form und Inhalt von denjenigen im Ausland unterscheiden, müssen ausländische Diplome und Abschlüsse im Gesundheitswesen in einem speziellen Verfahren anerkennt werden, bevor man eine Arbeitsstelle antreten kann.
Merkblatt ausländische Medizinalberufe
Ausländische Berufsleute mit einem Diplom oder Weiterbildungstitel in Human‑, Zahn‑, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik benötigen eine eidgenössische Anerkennung sowie eine kantonale Bewilligung, bevor sie ihren Beruf in der Schweiz ausüben können. Es bestehen Abkommen zwischen den verschiedenen Staaten, über die gegenseitigen Diplom‑, resp. Weiterbildungstitelanerkennungen. Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen hat die Schweiz mit den Staaten der EU und der EFTA ein solches Abkommen vereinbart, wobei sich die Anerkennung auf die Zulassung zur Berufsausübung bezieht. Akademische Titel sind nicht Teil dieser Anerkennungsvereinbarung.
Diplomanerkennung
In der Regel werden Diplome der Human‑, Zahn‑, Veterinärmedizin und Pharmazie aus einem Vertragsstaat direkt anerkannt. Wenn ein Diplom aus einem Drittstaat in einem Vertragsstaat bereits anerkannt wurde, wird es in der Schweiz indirekt anerkannt. Diese sogenannte Anerkennung der Anerkennung setzt jedoch voraus, dass die Person in der Schweiz mindestens drei Jahre klinische Berufserfahrung erworben hat, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und über ausreichend Kenntnisse einer Landessprache verfügt.
Für die Diplomanerkennung in Chiropraktik können Prüfungen oder Anpassungslehrgänge verlangt werden, falls die Ausbildung hinsichtlich Dauer und Inhalt grössere Differenzen aufweisen.
Diplome, die ausserhalt der EU/EFTA erworben wurden, werden in der Schweiz nicht anerkannt, ausser mit obiger Ausnahme (indirekte Anerkennung). Inhaber eines nicht anerkennbaren universitären Medizinaldiploms haben die Möglichkeit, das eidgenössische Diplom zu erwerben. Der entsprechende Studienabschluss muss an einer schweizerischen universitären Hochschule erworben und/oder die berufsspezifische Medizinalprüfung absolviert werden. Welche genauen Voraussetzungen für den Erwerb des eidgenössischen Diploms gelten, entscheidet die MEBEKO (Medizinalberufekommission) im Einzelfall. Auf jeden Fall muss bei der MEBEKO dazu ein kostenpflichtiges Gesuch eingereicht werden.
Anerkennung Weiterbildungstitel
Nach der Anerkennung des universitären Medizinaldiploms aus EU/EFTA-Staaten können Weiterbildungstitel im analogen Verfahren anerkennt werden.
Weiterbildungstitel aus Nicht-EU/EFTA-Staaten können nicht anerkannt werden, ausser durch die indirekte Anerkennung (siehe oben). Inhaberinnen und Inhaber von nicht anerkennbaren Weiterbildungstiteln können sich bei den zuständigen Trägerorganisationen über den Erwerb eines eidgenössischen Weiterbildungstitels informieren:
Humanmedizin: SIWF (Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung)
Zahnmedizin: SSO (Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft)
Pharmazie: pharmaSuisse (Schweizerischer Apothekerverband)
Chiropraktik: ChiroSuisse (Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft)
Registrierungspflicht
Mit der Anerkennung der Diplome werden diese automatisch im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen. Seit 2018 können Ärztinnen und Ärzte eine ärztliche Tätigkeit nur ausüben, wenn sie im MedReg eingetragen sind. Ausserdem müssen Arbeitgeber die für eine ärztliche Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse überprüfen. Es wird in der Regel mindestens Niveau B2 in Deutsch, Französisch oder Italienisch verlangt. Die Sprachkompetenzen werden von der MEBEKO ebenfalls im MedReg eingetragen.
Um Ihre Stellensuche zu begünstigen, empfiehlt es sich, Abklärungen zur Anerkennung Ihres Diplomes oder Weiterbildungstitels vorgängig zu tätigen und allfällige Entscheide der MEBEKO beizulegen. Hier können Sie Ihre Anerkennung beantragen.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit uns, wir zeigen Ihnen was zu tun ist.
Anerkennung nicht universitärer Gesundheitsberufe und Diplome
Die Anerkennung ausländischer nichtuniversitärer Diplome und Ausweise in Berufen des Gesundheitswesens erfolgt durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Die Bestimmungen gelten für Diplome der Tertiärstufe (Pflege, Operationstechnik, Orthoptik, Physiotherapie, Rettungssanität, Transportsanität, Biomedizinische Analytik, Dentalhygiene, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Geburtshilfe, Medizinische Massage und Medizinisch Technische Radiologie) sowie für Ausweise der Sekundarstufe II (Fachfrau/-mann Gesundheit, Assistenz Gesundheit und Soziales (AGS) und Podologie).
Obligatorische Vorprüfung
Das Anerkennungsverfahren beginnt mit einer obligatorischen Vorprüfung Ihrer Unterlagen, dem sogenannten PreCheck. Das Verfahren wird online durchgeführt und dient dazu, abzuklären, ob das SRK für die Behandlung Ihres Gesuchs um Anerkennung zuständig ist. Gleichzeitig erfolgt eine Einschätzung, ob Ihr Gesuch Aussicht auf Erfolg hat. Dieses Verfahren ist kostenlos und soll kostenpflichtige Leerläufe vermeiden. Ausserdem kann das Resultat der Vorprüfung für das Bewerbungsverfahren verwendet werden.
Anerkennung
Das eigentliche Anerkennungsgesuch ist kostenpflichtig und erfolgt über ein Gesuchsformular, das Sie nach Erhalt des Antragsformulars bei positivem PreCheck erhalten. Dieses Merkblatt zeigt den Anerkennungsablauf im harmonisierten Verfahren für EU/EFTA-Mitgliedstaaten, während hier der Ablauf im ordentlichen Verfahren beschrieben wird.
Das Schweizerische Rote Kreuz hat ausserdem ein Infomerkblatt zur Anerkennung nicht universitärer Berufe im Gesundheitswesen sowie ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Anerkennung bereitgestellt.
Arbeitsbewilligung
Wer in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt eine gültige Arbeitsbewilligung. Ob und wer eine Arbeitsbewilligung erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie etwa Ausbildung, Fähigkeiten, Herkunftsland, Familiennachzug oder Kontingenten. Die Arbeitsbewilligungen werden kantonal geregelt und sind mit Buchstaben gekennzeichnet. Dies sind die wichtigsten Bewilligungsarten:
L: Kurzaufenthaltsbewilligung für Personen, die ein befristetes Arbeitsverhältnis von maximal einem Jahr eingehen. Dabei darf man zwischen Wohnort und Arbeitsort frei wechseln.
B: Personen, die ein unbefristetes oder auf mindestens 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis eingehen erhalten die Aufenthaltsbewilligung B. Die Bewilligung ist 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden.
C: Die Niederlassungsbewilligung ist eine unbefristete Bewilligung, die alle Rechte und Pflichten beinhaltet, die Schweizerbürger auch haben, mit Ausnahme der Wehrpflicht und des Stimmrechts. Die C‑Bewilligung erhalten Angehörige der 15 alten EU-Staaten und der EFTA-Staaten in der Regel nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren in der Schweiz. Für Angehörige der übrigen EU-Staaten gilt eine Wartefrist von 10 Jahren.
G: Die Grenzgängerbewilligung erhalten Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in der Schweiz arbeiten – in der Regel in einer Grenzzone, die die Schweiz mit Ihren Nachbarstaaten individuell geregelt hat. Grenzgänger müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.
Sprachkenntnisse — Mindestanforderungen
Die besten Karrieremöglichkeiten hat man in der Schweiz in den grossen Ballungszentren rund um die wichtigsten Städte. Wir von der aposto personal betreuen hauptsächlich den deutschsprachigen Teil der Schweiz. Deshalb sind gewisse Deutschkenntnisse Voraussetzung für die erfolgreiche Stellensuche. Sie sollten mindestens über das Niveau B2 verfügen. B2 wird übrigens auch von der SRK und MEBEKO für die Anerkennung vorausgesetzt. Natürlich ist es auch möglich in einer anderen Sprachregion ansässig zu werden. Dort wird ebenfalls mindestens Niveau B2 einer anderen Landessprache (Französisch oder Italienisch) vorausgesetzt.
Wohnung, Steuern, Krankenversicherung
Wohnung und Steuern
Das Team der aposto personal ist nicht nur dafür da, um Ihnen Ihre neue Stelle zu finden. Wir unterstützen Sie auch bei der Wohnungssuche, klären Sie über das Schweizer Steuersystem auf und zeigen Ihnen, wo Sie viel und wo Sie weniger Steuern bezahlen. Zudem helfen wir Ihnen bei der Anmeldung am neuen Wohnort.
Die Wohnungssuche kann sich mitunter etwas komplex gestalten, da einige Regionen ein Überangebot an leerstehenden Wohnungen aufweisen, in anderen Regionen hingegen genau das Gegenteil der Fall ist. Auf der Website von Immobilien Portale Schweiz finden Sie fast alle Schweizer Online-Immobilien-Portale, sortiert nach einem speziellen Ranking. Aber auch hier gilt: Geduld! Manchmal gibt es viele Bewerber auf eine Wohnung, manchmal hat man Glück und es geht etwas schneller.
Wir helfen Ihnen gerne und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie rasch an Ihr Ziel kommen.
Krankenversicherung
Wer in der Schweiz wohnt, muss obligatorisch eine Krankenversicherung abschliessen. Diese wird nicht vom Arbeitgeber angeboten und die Prämien davon vom Lohn abgezogen. Einerseits gibt es in der obligatorischen Grundversicherung verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Franchisen und unterschiedlichen wiederkehrenden monatlichen Kosten. Individuelle Faktoren sind darüber hinaus das Alter des/der zu versichernden, der Wohnort, die Versicherungsgesellschaft etc. Des Weiteren kann man freiwillig diverse weitere Leistungen in der Zusatzversicherung versichern. Auf dem Schweizer Vergleichsportal Comparis beispielsweise finden Sie detaillierte Informationen über die Krankenversicherungen sowie eine Übersicht von diversen Krankenversicherungen mit Vergleich von Angebot und Leistung.
Wir von der aposto personal kennen uns bestens aus im Schweizer Krankenkassensystem und beraten Sie gerne, damit Sie die optimale Wahl treffen können.
Wir begleiten Sie von A bis Z – kostenlos
Wenn Sie alle oben beschriebenen Schritte einhalten, steht Ihrer Auswanderung in die Schweiz nichts mehr im Weg. Das ist zu kompliziert? Nicht mit uns! Die aposto personal verfügt über jahrelange Erfahrung in der Rekrutierung von ausländischem Fachpersonal. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrer Einwanderung und auf Ihrer Stellensuche, führen Sie erfolgreich durch den Bewerbungsprozess, zeigen Ihnen alle notwendigen administrativen und persönlichen Aufgaben und stehen Ihnen auch nach Ihrer erfolgreichen Ansiedlung zur Seite. Nicht selten begleiten wir unsere Klienten während Ihrer ganzen Karriere hier in der Schweiz.
Und das Beste zu Schluss: Das Ganze ist für Stellensuchende kostenlos.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Wenn Sie von uns regelmässig Personalofferten per E‑Mail erhalten möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
aposto personal gmbh
Seestrasse 274
8810 Horgen
Tel.: +41 (0)44 405 44 00
E‑Mail an aposto personal