Leben und arbeiten in der Schweiz

Alles was Sie über das Leben und Arbei­ten in der Schweiz wis­sen müssen.

Die Schweiz gehört in vie­ler Hin­sicht zu den attrak­tivs­ten Län­dern der Welt. Sie bie­tet neben einer atem­be­rau­ben­den Land­schaft eine inter­es­san­te und viel­schich­ti­ge Mul­ti­kul­tur. Das Kli­ma bie­tet von medi­ter­ran im süd­li­chen Teil der Schweiz bis zu einem Schnee-Wald-Kli­ma in den höher gele­gen Alpen bei einem warm­ge­mäs­sig­ten Regen­kli­ma ohne aus­ge­präg­te Trockenzeit.

Die Schweiz besitzt eines der am bes­ten funk­tio­nie­ren­den Wirt­schafts­sys­te­me welt­weit und bie­tet vie­le lukra­ti­ve Arbeits­mög­lich­kei­ten. Die Arbeits­ver­hält­nis­se sind in unse­rem Land äus­serst arbeit­neh­mer­freund­lich regu­liert und ermög­li­chen somit eine aus­ge­zeich­ne­te Work-Life-Balan­ce bei einer hohen Lebensqualität.

Wenn auch Sie mit dem Gedan­ken spie­len, in die Schweiz über­sie­deln zu wol­len, heis­sen wir Sie herz­lich will­kom­men! Wir beglei­ten Sie Schritt für Schritt bei Ihrem Aben­teu­er und unter­stüt­zen Sie bei allen not­wen­di­gen Aufgaben.

Damit Sie sich schon mal vor­freu­en kön­nen, erfah­ren Sie hier alles, was Sie für Ihre Umsied­lung wis­sen müs­sen. Wer es detail­lier­ter haben möch­te, kann sich durch die­ses Dos­sier arbei­ten, das vom Bun­des­amt für Migra­ti­on (BFM) zur Ver­fü­gung gestellt wird. Auf der Web­site ch.ch fin­den Sie Infor­ma­tio­nen über Ihre Rech­te und Pflich­ten als Arbeit­neh­mer in der Schweiz.

Das wich­tigs­te vor­weg: Wie fin­den Sie einen attrak­ti­ven Arbeits­platz? Ganz ein­fach: Wen­den Sie sich an eine unse­rer Bera­te­rin­nen oder an einen unse­rer Bera­ter. Wir fin­den den bes­ten Arbeit­ge­ber für Sie und beglei­ten Sie durch den voll­stän­di­gen Pro­zess Ihrer Ein­wan­de­rung, und all dies kostenlos.

Arbeiten in der Schweiz für Personen aus EU/EFTA-Staaten

Die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit erlaubt Per­so­nen aus einem EU/EFTA-Staat in die Schweiz ein­zu­rei­sen, hier zu leben und zu arbei­ten. Für die EU-8-Staa­ten und für die EU-17-Staa­ten (Ven­til­klau­sel) sowie für Bul­ga­ri­en und Rumä­ni­en gel­ten beson­de­re Regeln. Alle offi­zi­el­len und rele­van­ten Infor­ma­tio­nen dar­über fin­den Sie hier.

Arbeiten in der Schweiz für Personen aus Drittstaaten

Per­so­nen aus Dritt­staa­ten müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, um in der Schweiz arbei­ten zu dür­fen. Hier fin­den Sie die ent­spre­chen­den Informationen.

Das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für aus­wär­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten (EDA) hat auf Ihrer offi­zi­el­len Web­site vie­le wei­te­re und nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­tra­gen, die Ein­rei­se­wil­li­ge über das Leben und Arbei­ten in der Schweiz auf­klä­ren. Die Sei­te ent­hält aber auch wert­vol­le Tipps über das Schwei­zer Sozi­al­ver­si­che­rungs­we­sen, die beruf­li­che Selb­stän­dig­keit, die Arbeits­lo­sig­keit eines aus­län­di­schen Arbeit­neh­men­den oder die AHV-Ren­te, die Rück­keh­rern je nach Auf­ent­halts­land nach ihrer Heim­rei­se aus­be­zahlt wird. Hier geht es zur offi­zi­el­len Web­site des EDA.

Auf der Web­site vom Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on (SEM) fin­det man aus­ser­dem wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu den The­men Ein­wan­de­rung und Arbeit in der Schweiz sowie auch all­fäl­li­ge Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen auf­grund der Corona-Krise.

Verdienstmöglichkeiten und Karriere

Neben der her­vor­ra­gen­den Lebens­qua­li­tät, die man in der Schweiz genies­sen kann, ist es natür­lich für vie­le ent­schei­dend, dass sie ihre wirt­schaft­li­che Situa­ti­on ver­bes­sern. Es gibt in der Schweiz tat­säch­lich Kar­rie­re- und Ver­dienst­mög­lich­kei­ten, die zu den attrak­tivs­ten welt­weit gehö­ren. Das Staats­se­kretari­at für Wirt­schaft (SECO) hat einen natio­na­len Lohn­rech­ner ent­wi­ckelt, der die Mög­lich­keit bie­tet, für ein spe­zi­fi­sches indi­vi­du­el­les Pro­fil einen monat­li­chen Brut­to­lohn und die Streu­ung der Löh­ne zu berech­nen. Dadurch ver­schafft man sich einen Anhalts­punkt über die per­sön­li­chen Möglichkeiten.

In vie­len Beru­fen und Bran­chen gibt es indi­vi­du­el­le oder all­ge­mein ver­bind­li­che Gesamt­ar­beits­ver­trä­ge, in denen die wich­tigs­ten Para­me­ter eines Arbeits­ver­hält­nis­ses gere­gelt sind, wie etwa die Min­dest­löh­ne. In ande­ren Beru­fen und Bran­chen wird der Arbeits­markt von Ange­bot und Nach­fra­ge gesteu­ert. So auch im Gesund­heits­we­sen. Natür­lich gel­ten auch hier die arbeits­ver­trag­li­chen Ver­bind­lich­kei­ten, wie sie im Arbeits­recht all­ge­mein­gül­tig gere­gelt sind und ein paar weni­ge grös­se­re Insti­tu­tio­nen ver­fü­gen über Gesamt­ar­beits­ver­trä­ge. Aller­dings gibt es eini­ge Punk­te, die indi­vi­du­ell fest­ge­legt sind oder ver­han­delt wer­den, wie etwa die Verdienstmöglichkeiten.

Spre­chen Sie mit uns. Wir hel­fen Ihnen, das Sys­tem zu ver­ste­hen und zei­gen Ihnen wie Sie das Opti­mum her­aus­ho­len können.

Berufe des Gesundheitswesens

Die Schweiz ver­fügt über ein erst­klas­si­ges Bil­dungs­sys­tem mit unzäh­li­gen Beru­fen und Aus- und Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Es ist nicht ein­fach, sich im Dschun­gel der Berufs­welt und der hier gel­ten­den Berufs­be­zeich­nun­gen zurecht­zu­fin­den. Zum einen wer­den die Beru­fe häu­fig anders benannt als in Ihrem Hei­mat­land und dar­über hin­aus gibt es lau­fend Ände­run­gen und Anpas­sun­gen. Auf dem offi­zi­el­len schwei­ze­ri­schen Infor­ma­ti­ons­por­tal der Berufs‑, Stu­di­en- und Lauf­bahn­be­ra­tung fin­det man alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen rund um Beru­fe, Aus- und Weiterbildung.

Das Bun­des­amt für Gesund­heit (BAG) stellt hier eine Über­sicht über die Gesund­heits­be­ru­fe mit Links und Adres­sen für wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Verfügung.

Voraussetzungen und Anerkennung ausländischer Medizinaldiplome und Weiterbildungstitel

Da sich die Aus­bil­dun­gen in der Schweiz in Form und Inhalt von den­je­ni­gen im Aus­land unter­schei­den, müs­sen aus­län­di­sche Diplo­me und Abschlüs­se im Gesund­heits­we­sen in einem spe­zi­el­len Ver­fah­ren aner­kennt wer­den, bevor man eine Arbeits­stel­le antre­ten kann.

Merk­blatt aus­län­di­sche Medi­zi­nal­be­ru­fe
Aus­län­di­sche Berufs­leu­te mit einem Diplom oder Wei­ter­bil­dungs­ti­tel in Human‑, Zahn‑, Vete­ri­när­me­di­zin, Phar­ma­zie und Chi­ro­prak­tik benö­ti­gen eine eid­ge­nös­si­sche Aner­ken­nung sowie eine kan­to­na­le Bewil­li­gung, bevor sie ihren Beruf in der Schweiz aus­üben kön­nen. Es bestehen Abkom­men zwi­schen den ver­schie­de­nen Staa­ten, über die gegen­sei­ti­gen Diplom‑, resp. Wei­ter­bil­dungs­ti­tel­a­ner­ken­nun­gen. Mit dem Per­so­nen­frei­zü­gig­keits­ab­kom­men hat die Schweiz mit den Staa­ten der EU und der EFTA ein sol­ches Abkom­men ver­ein­bart, wobei sich die Aner­ken­nung auf die Zulas­sung zur Berufs­aus­übung bezieht. Aka­de­mi­sche Titel sind nicht Teil die­ser Anerkennungsvereinbarung.

Diplo­man­erken­nung
In der Regel wer­den Diplo­me der Human‑, Zahn‑, Vete­ri­när­me­di­zin und Phar­ma­zie aus einem Ver­trags­staat direkt aner­kannt. Wenn ein Diplom aus einem Dritt­staat in einem Ver­trags­staat bereits aner­kannt wur­de, wird es in der Schweiz indi­rekt aner­kannt. Die­se soge­nann­te Aner­ken­nung der Aner­ken­nung setzt jedoch vor­aus, dass die Per­son in der Schweiz min­des­tens drei Jah­re kli­ni­sche Berufs­er­fah­rung erwor­ben hat, die nicht län­ger als fünf Jah­re zurück­lie­gen und über aus­rei­chend Kennt­nis­se einer Lan­des­spra­che verfügt.

Für die Diplo­man­erken­nung in Chi­ro­prak­tik kön­nen Prü­fun­gen oder Anpas­sungs­lehr­gän­ge ver­langt wer­den, falls die Aus­bil­dung hin­sicht­lich Dau­er und Inhalt grös­se­re Dif­fe­ren­zen aufweisen.

Diplo­me, die aus­ser­halt der EU/EFTA erwor­ben wur­den, wer­den in der Schweiz nicht aner­kannt, aus­ser mit obi­ger Aus­nah­me (indi­rek­te Aner­ken­nung). Inha­ber eines nicht aner­kenn­ba­ren uni­ver­si­tä­ren Medi­zi­nal­di­ploms haben die Mög­lich­keit, das eid­ge­nös­si­sche Diplom zu erwer­ben. Der ent­spre­chen­de Stu­di­en­ab­schluss muss an einer schwei­ze­ri­schen uni­ver­si­tä­ren Hoch­schu­le erwor­ben und/oder die berufs­spe­zi­fi­sche Medi­zi­nal­prü­fung absol­viert wer­den. Wel­che genau­en Vor­aus­set­zun­gen für den Erwerb des eid­ge­nös­si­schen Diploms gel­ten, ent­schei­det die MEBEKO (Medi­zi­nal­be­ru­fe­kom­mis­si­on) im Ein­zel­fall. Auf jeden Fall muss bei der MEBEKO dazu ein kos­ten­pflich­ti­ges Gesuch ein­ge­reicht werden.

Aner­ken­nung Wei­ter­bil­dungs­ti­tel
Nach der Aner­ken­nung des uni­ver­si­tä­ren Medi­zi­nal­di­ploms aus EU/EFTA-Staa­ten kön­nen Wei­ter­bil­dungs­ti­tel im ana­lo­gen Ver­fah­ren aner­kennt werden.

Wei­ter­bil­dungs­ti­tel aus Nicht-EU/EFTA-Staa­ten kön­nen nicht aner­kannt wer­den, aus­ser durch die indi­rek­te Aner­ken­nung (sie­he oben). Inha­be­rin­nen und Inha­ber von nicht aner­kenn­ba­ren Wei­ter­bil­dungs­ti­teln kön­nen sich bei den zustän­di­gen Trä­ger­or­ga­ni­sa­tio­nen über den Erwerb eines eid­ge­nös­si­schen Wei­ter­bil­dungs­ti­tels informieren:

Human­me­di­zin: SIWF (Schwei­ze­ri­sches Insti­tut für ärzt­li­che Wei­ter- und Fort­bil­dung)
Zahn­me­di­zin: SSO (Schwei­ze­ri­sche Zahn­ärz­te-Gesell­schaft)
Phar­ma­zie: phar­ma­Su­is­se (Schwei­ze­ri­scher Apo­the­ker­ver­band)
Chi­ro­prak­tik: Chi­ro­Su­is­se (Schwei­ze­ri­sche Chiropraktoren-Gesellschaft)

Regis­trie­rungs­pflicht
Mit der Aner­ken­nung der Diplo­me wer­den die­se auto­ma­tisch im Medi­zi­nal­be­ru­fe­re­gis­ter (Med­Reg) ein­ge­tra­gen. Seit 2018 kön­nen Ärz­tin­nen und Ärz­te eine ärzt­li­che Tätig­keit nur aus­üben, wenn sie im Med­Reg ein­ge­tra­gen sind. Aus­ser­dem müs­sen Arbeit­ge­ber die für eine ärzt­li­che Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Sprach­kennt­nis­se über­prü­fen. Es wird in der Regel min­des­tens Niveau B2 in Deutsch, Fran­zö­sisch oder Ita­lie­nisch ver­langt. Die Sprach­kom­pe­ten­zen wer­den von der MEBEKO eben­falls im Med­Reg eingetragen.

Um Ihre Stel­len­su­che zu begüns­ti­gen, emp­fiehlt es sich, Abklä­run­gen zur Aner­ken­nung Ihres Diplo­mes oder Wei­ter­bil­dungs­ti­tels vor­gän­gig zu täti­gen und all­fäl­li­ge Ent­schei­de der MEBEKO bei­zu­le­gen. Hier kön­nen Sie Ihre Aner­ken­nung beantragen.

Haben Sie Fra­gen? Spre­chen Sie mit uns, wir zei­gen Ihnen was zu tun ist.

Anerkennung nicht universitärer Gesundheitsberufe und Diplome

Die Aner­ken­nung aus­län­di­scher nicht­uni­ver­si­tä­rer Diplo­me und Aus­wei­se in Beru­fen des Gesund­heits­we­sens erfolgt durch das Schwei­ze­ri­sche Rote Kreuz (SRK). Die Bestim­mun­gen gel­ten für Diplo­me der Ter­ti­är­stu­fe (Pfle­ge, Ope­ra­ti­ons­tech­nik, Orthop­tik, Phy­sio­the­ra­pie, Ret­tungs­sa­ni­tät, Trans­portsa­ni­tät, Bio­me­di­zi­ni­sche Ana­ly­tik, Den­tal­hy­gie­ne, Ergo­the­ra­pie, Ernäh­rungs­be­ra­tung, Geburts­hil­fe, Medi­zi­ni­sche Mas­sa­ge und Medi­zi­nisch Tech­ni­sche Radio­lo­gie) sowie für Aus­wei­se der Sekun­dar­stu­fe II (Fach­frau/-mann Gesund­heit, Assis­tenz Gesund­heit und Sozia­les (AGS) und Podologie).

Obli­ga­to­ri­sche Vor­prü­fung
Das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren beginnt mit einer obli­ga­to­ri­schen Vor­prü­fung Ihrer Unter­la­gen, dem soge­nann­ten Pre­Check. Das Ver­fah­ren wird online durch­ge­führt und dient dazu, abzu­klä­ren, ob das SRK für die Behand­lung Ihres Gesuchs um Aner­ken­nung zustän­dig ist. Gleich­zei­tig erfolgt eine Ein­schät­zung, ob Ihr Gesuch Aus­sicht auf Erfolg hat. Die­ses Ver­fah­ren ist kos­ten­los und soll kos­ten­pflich­ti­ge Leer­läu­fe ver­mei­den. Aus­ser­dem kann das Resul­tat der Vor­prü­fung für das Bewer­bungs­ver­fah­ren ver­wen­det werden.

Aner­ken­nung
Das eigent­li­che Aner­ken­nungs­ge­such ist kos­ten­pflich­tig und erfolgt über ein Gesuchs­for­mu­lar, das Sie nach Erhalt des Antrags­for­mu­lars bei posi­ti­vem Pre­Check erhal­ten. Die­ses Merk­blatt zeigt den Aner­ken­nungs­ab­lauf im har­mo­ni­sier­ten Ver­fah­ren für EU/EFTA-Mit­glied­staa­ten, wäh­rend hier der Ablauf im ordent­li­chen Ver­fah­ren beschrie­ben wird.
Das Schwei­ze­ri­sche Rote Kreuz hat aus­ser­dem ein Info­merk­blatt zur Aner­ken­nung nicht uni­ver­si­tä­rer Beru­fe im Gesund­heits­we­sen sowie ein Merk­blatt mit den wich­tigs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten zur Aner­ken­nung bereitgestellt.

Arbeitsbewilligung

Wer in der Schweiz arbei­ten möch­te, benö­tigt eine gül­ti­ge Arbeits­be­wil­li­gung. Ob und wer eine Arbeits­be­wil­li­gung erhält, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab wie etwa Aus­bil­dung, Fähig­kei­ten, Her­kunfts­land, Fami­li­en­nach­zug oder Kon­tin­gen­ten. Die Arbeits­be­wil­li­gun­gen wer­den kan­to­nal gere­gelt und sind mit Buch­sta­ben gekenn­zeich­net. Dies sind die wich­tigs­ten Bewilligungsarten:

L: Kurz­auf­ent­halts­be­wil­li­gung für Per­so­nen, die ein befris­te­tes Arbeits­ver­hält­nis von maxi­mal einem Jahr ein­ge­hen. Dabei darf man zwi­schen Wohn­ort und Arbeits­ort frei wechseln.

B: Per­so­nen, die ein unbe­fris­te­tes oder auf min­des­tens 1 Jahr befris­te­tes Arbeits­ver­hält­nis ein­ge­hen erhal­ten die Auf­ent­halts­be­wil­li­gung B. Die Bewil­li­gung ist 5 Jah­re gül­tig und muss dann erneu­ert werden.

C: Die Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung ist eine unbe­fris­te­te Bewil­li­gung, die alle Rech­te und Pflich­ten beinhal­tet, die Schwei­zer­bür­ger auch haben, mit Aus­nah­me der Wehr­pflicht und des Stimm­rechts. Die C‑Bewilligung erhal­ten Ange­hö­ri­ge der 15 alten EU-Staa­ten und der EFTA-Staa­ten in der Regel nach einem unun­ter­bro­che­nen Auf­ent­halt von 5 Jah­ren in der Schweiz. Für Ange­hö­ri­ge der übri­gen EU-Staa­ten gilt eine War­te­frist von 10 Jahren.

G: Die Grenz­gän­ger­be­wil­li­gung erhal­ten Per­so­nen, die ihren Wohn­sitz im Aus­land haben und in der Schweiz arbei­ten – in der Regel in einer Grenz­zo­ne, die die Schweiz mit Ihren Nach­bar­staa­ten indi­vi­du­ell gere­gelt hat. Grenz­gän­ger müs­sen min­des­tens ein­mal pro Woche an ihren aus­län­di­schen Wohn­ort zurückkehren.

Sprachkenntnisse — Mindestanforderungen

Die bes­ten Kar­rie­re­mög­lich­kei­ten hat man in der Schweiz in den gros­sen Bal­lungs­zen­tren rund um die wich­tigs­ten Städ­te. Wir von der apos­to per­so­nal betreu­en haupt­säch­lich den deutsch­spra­chi­gen Teil der Schweiz. Des­halb sind gewis­se Deutsch­kennt­nis­se Vor­aus­set­zung für die erfolg­rei­che Stel­len­su­che. Sie soll­ten min­des­tens über das Niveau B2 ver­fü­gen. B2 wird übri­gens auch von der SRK und MEBEKO für die Aner­ken­nung vor­aus­ge­setzt. Natür­lich ist es auch mög­lich in einer ande­ren Sprach­re­gi­on ansäs­sig zu wer­den. Dort wird eben­falls min­des­tens Niveau B2 einer ande­ren Lan­des­spra­che (Fran­zö­sisch oder Ita­lie­nisch) vorausgesetzt.

Wohnung, Steuern, Krankenversicherung

Woh­nung und Steu­ern
Das Team der apos­to per­so­nal ist nicht nur dafür da, um Ihnen Ihre neue Stel­le zu fin­den. Wir unter­stüt­zen Sie auch bei der Woh­nungs­su­che, klä­ren Sie über das Schwei­zer Steu­er­sys­tem auf und zei­gen Ihnen, wo Sie viel und wo Sie weni­ger Steu­ern bezah­len. Zudem hel­fen wir Ihnen bei der Anmel­dung am neu­en Wohnort.

Die Woh­nungs­su­che kann sich mit­un­ter etwas kom­plex gestal­ten, da eini­ge Regio­nen ein Über­an­ge­bot an leer­ste­hen­den Woh­nun­gen auf­wei­sen, in ande­ren Regio­nen hin­ge­gen genau das Gegen­teil der Fall ist. Auf der Web­site von Immo­bi­li­en Por­ta­le Schweiz fin­den Sie fast alle Schwei­zer Online-Immo­bi­li­en-Por­ta­le, sor­tiert nach einem spe­zi­el­len Ran­king. Aber auch hier gilt: Geduld! Manch­mal gibt es vie­le Bewer­ber auf eine Woh­nung, manch­mal hat man Glück und es geht etwas schneller.

Wir hel­fen Ihnen ger­ne und geben Ihnen wert­vol­le Tipps, damit Sie rasch an Ihr Ziel kommen.

Kran­ken­ver­si­che­rung
Wer in der Schweiz wohnt, muss obli­ga­to­risch eine Kran­ken­ver­si­che­rung abschlies­sen. Die­se wird nicht vom Arbeit­ge­ber ange­bo­ten und die Prä­mi­en davon vom Lohn abge­zo­gen. Einer­seits gibt es in der obli­ga­to­ri­schen Grund­ver­si­che­rung ver­schie­de­ne Ange­bo­te mit unter­schied­li­chen Fran­chisen und unter­schied­li­chen wie­der­keh­ren­den monat­li­chen Kos­ten. Indi­vi­du­el­le Fak­to­ren sind dar­über hin­aus das Alter des/der zu ver­si­chern­den, der Wohn­ort, die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft etc. Des Wei­te­ren kann man frei­wil­lig diver­se wei­te­re Leis­tun­gen in der Zusatz­ver­si­che­rung ver­si­chern. Auf dem Schwei­zer Ver­gleichs­por­tal Com­pa­ris bei­spiels­wei­se fin­den Sie detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über die Kran­ken­ver­si­che­run­gen sowie eine Über­sicht von diver­sen Kran­ken­ver­si­che­run­gen mit Ver­gleich von Ange­bot und Leistung.

Wir von der apos­to per­so­nal ken­nen uns bes­tens aus im Schwei­zer Kran­ken­kas­sen­sys­tem und bera­ten Sie ger­ne, damit Sie die opti­ma­le Wahl tref­fen können.

Wir begleiten Sie von A bis Z – kostenlos

Wenn Sie alle oben beschrie­be­nen Schrit­te ein­hal­ten, steht Ihrer Aus­wan­de­rung in die Schweiz nichts mehr im Weg. Das ist zu kom­pli­ziert? Nicht mit uns! Die apos­to per­so­nal ver­fügt über jah­re­lan­ge Erfah­rung in der Rekru­tie­rung von aus­län­di­schem Fach­per­so­nal. Wir beglei­ten Sie Schritt für Schritt auf Ihrer Ein­wan­de­rung und auf Ihrer Stel­len­su­che, füh­ren Sie erfolg­reich durch den Bewer­bungs­pro­zess, zei­gen Ihnen alle not­wen­di­gen admi­nis­tra­ti­ven und per­sön­li­chen Auf­ga­ben und ste­hen Ihnen auch nach Ihrer erfolg­rei­chen Ansied­lung zur Sei­te. Nicht sel­ten beglei­ten wir unse­re Kli­en­ten wäh­rend Ihrer gan­zen Kar­rie­re hier in der Schweiz.

Und das Bes­te zu Schluss: Das Gan­ze ist für Stel­len­su­chen­de kostenlos.

Wir freu­en uns, Sie kennenzulernen.

 

 

 

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